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Sehr geehrte Kunden,

da ab dem 20. April 2016 die Richtlinie 2014/33/EU in Kraft tritt, möchten wir Sie über die Situation der UCM-Systeme, bestehend aus der Fangvorrichtung ASG, der elektronischen D-BOX und den Begrenzern STAR, VEGA bzw. QUASAR T-25 informieren, da diese von den Änderungen der Richtlinie betroffen sind.

Mit der neuen Richtlinie werden diese Systeme, die eine UCM-Kontrolle ermöglichen, zu Sicherheitskomponenten. Als Sicherheitskomponenten müssen sie einer EU-Typenzertfizierung unterzogen werden.

Unsere UCM-Systeme verfügen bereits über das von der Akkreditierten Einrichtung TÜV Rheinland ausgestellte Typenzertifikat. Diese Zertifikate werden am 20. April 2016 von der gleichen Einrichtung als EU-Typenzertifikate aktualisiert. Im Vorfeld werden die Fangvorrichtungen und Geschwindigkeitsbegrenzer, aus denen die UCM-Systeme bestehen, ebenfalls gemäß den Normen EN 81-20 und EN 81-50 zertifiziert.

Ab diesem Datum kann die D-Box nur noch als Teil einer dieser drei UCM-Systeme verwendet werden; Dynatech wird für das zu installierende UCM-System eine Konformitätserklärung erstellen, wie es auch mit den anderen Sicherheitskomponenten gehandhabt wird.

Die D-Box, die Fangvorrichtungen und die Geschwindigkeitsbegrenzer, aus denen das UCM-System besteht, können einzeln gekauft und aufbewahrt werden, und auch die Komponenten, die der Kunde auf Lager hat, können verwendet werden. Die Konformitätserklärung für das entsprechende UCM-System muss nur dann beantragt werden, wenn es in den Aufzug eingebaut werden soll; dabei ist die Seriennummer der einzelnen Komponenten (Fangvorrichtung, Begrenzer und D-Box), die das UCM-System bilden, anzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

 


An answer a “UCM-Systeme gemäß der neuen Richtlinie”


  1. Jordi Dice:

    Buenos días,

    Me podéis enviar información técnica del funcionamiento de los conjuntos UCM?

    Gracias,

    Jordi.



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